Funktion trifft Design
Die vom Gesetzgeber festgelegten Maximalschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen in Druckereien nach VBG 121 betragen derzeit bei Akzidenzen 83 dB(A) Bei Schallpegeln von max. 83 dB(A) sind zwar nachweislich keine Gehörschäden zu erwarten, dennoch haben viele Druckereien bereits entschieden, dass für die Zukunft Lärmpegel von unter 70 dB(A) auch für Akzidenzmaschinen das Maß der Dinge sind.
Bei der Planung unserer Schallschutz-Anlagen und Lärmschutzanlagen für Druckereien liegt deshalb unser Augenmerk auf den Menschen und der damit verbundenen Produktionsleistung. FAIST Anlagenbau hat durch innovative Konzepte beim Schallschutz und Lärmschutz für Druckereien bereits neue Wege beschritten und wird sie weiter gehen, um den Menschen ein optimales Arbeitsumfeld in der Druckindustrie und der Papierindustrie zu bieten.
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