Messung als Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen
Die EU-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG verpflichten Arbeitgeber zum Handeln, sobald Schalldruckpegel von 80 dB(A) oder 85 dB(A) im Durchschnitt eines Achtstundentages überschritten werden. FAIST führt Lärmmessungen in Ihren Lärmzonen durch – als belastbare Grundlage für ein maßgeschneidertes Lärmschutzkonzept.
Lärmmessungen und Schallemissionsmessungen am Arbeitsplatz nach DIN EN ISO 11204
Messung von Luftschalldämmung nach DIN EN ISO 140
Labormessungen nach DIN EN ISO 140

